Pressemitteilungen des bvek

Neuer Text Pressemitteilung des BVEK vom 17.5.2021.


Lesen Sie dazu auch den Artikel von Daniel Wetzel , erschienen in der WELT AM SONNTAG und im Online Portal der WELT vom 16.5.2021.



Der "Emissionshandel" funktioniert und liefert, was er liefern sollte! 
Emissionen der deutschen ETS-Anlagen auch 2016 gesunken - seit 2008 um durchschnittlich 6,1 Mio. t CO2/a entsprechend 1,2 %/a 

Berlin, 16. Juni 2017

1) Die CO2-Emissionen der deutschen ETS-Anlagen sind nicht nur in 2016 gegenüber 2015 um 0,6 % erneut gesunken, sondern auch seit Beginn des Systems in 2008 durchschnittlich Jahr für Jahr um 6,1 Mio. t entsprechend 1,2 %/Jahr!

2) Das EU-ETS funktioniert also und liefert genau die Emissionsverringerung, die die Politik dem System vorgegeben hat. 3) Aus den Daten geht aber auch hervor, dass dagegen die CO2-Emissionen aus den deutschen Nicht-ETS-Quellen nicht nur in den letzten zwei Jahren wieder gestiegen sind, sondern auch, dass sie sogar im Durchschnitt der Jahre seit 2008 praktisch überhaupt nicht gesunken sondern gleich hoch geblieben sind! 

4) "Schuld" daran, dass Deutschland wahrscheinlich sein selbst gestecktes Klimaschutzziel für 2020 nicht erreichen wird, sind daher nicht die Emissionen der deutschen ETS-Anlagen und insbesondere auch nicht die der Kohlekraftwerke, die alle ETS-Anlagen sind, sondern die Emissionen der Nicht-ETS-Quellen!  

bvek schlägt konsensfähige Lösung des Koalitionsstreites zur Einhaltung des nationalen Klimaschutzzieles von 40 % bis 2020 gegenüber 1990 vor!

Berlin, 04. Juni 2015

Über den im Eckpunkte-Papier „Strommarkt“ des Bundeswirtschaftsministers Gabriel enthaltenen Vorschlag zur CO2-Emissionsminderung des deutschen Strommarktes ist es zu einem öffentlichen Streit innerhalb der Koalition von CDU/CSU und SPD gekommen. Ein die Koalition vereinender Alternativvorschlag ist bisher nicht zu erkennen. 
Mit dem beigefügten bvek-Vorschlag 
• das alte nationale Klimaschutzziel auf ETS- und Nicht-ETS-Bereich aufzuteilen
• und zwar in zwei gleiche Unterziele von jeweils 40%,
• die resultierende „Lücke“ im Nicht-ETS-Bereich von ca. 22 Mio. t CO2-äq/a dadurch zu schließen, dass 
• der Verkehrssektor Deutschlands (unilateral) in das EU-ETS einbezogen wird, aber 
• das EU-ETS-Budget an Emissionsrechten nur um die erwarteten Emissionen des Verkehrssektors abzüglich der „Lücke“ zu erhöhen und 
• zur Sicherheit die „Lücke“ sogar überzukompensieren und die zusätzliche Menge an Emissionsrechten um das Doppelte, also um 44 Mio. t zu kürzen, 
liegt nun ein Vorschlag auf dem Tisch, der 
• zweifelsfrei mit EU-Recht vereinbar ist, 
• gegenüber dem Vorschlag von Bundesminister Gabriel eine doppelte Klimaschutzwirkung aufweist, 
• den Bundeshaushalt nicht belastet, sondern Zusatzeinnahmen von 0,7 -1 Mrd. Euro/Jahr generiert, 
• keinerlei Arbeitsplätze gefährdet und 
• Deutschland zu einem echten Vorreiter bei der Verbesserung der europäischen Klimaschutzpolitik machen würde. 
Dieser Vorschlag sollte daher sowohl für Klimaschutzpolitiker als auch für Wirtschaftspolitiker sowie für beide Koalitionspartner akzeptabel sein. 
Dieser Vorschlag wird u.a. auf der bvek-Jahrestagung in Berlin am Mittwoch, dem 10. Juni 2015 im Detail vorgestellt und mit Vertretern der Bundestagsfraktionen und der FDP diskutiert.  

Gabriels neuer Vorschlag zur zusätzlichen CO2-Minderung im deutschen Stromsektor ist weder mit EU-Recht noch mit dem Allgemeinwohl vereinbar!

Berlin, 24. März 2015

Der im Eckpunkte-Papier „Strommarkt“ vom 21.3.15 des Bundeswirtschaftsministers Gabriel enthaltene neue Vorschlag zur CO2-Emissionsminderung des deutschen Stromsektors ist entgegen seiner Behauptung genauso wenig mit dem EU-Recht vereinbar, wie sein erster diesbezüglicher Vorschlag von Ende November letzten Jahres. Gabriel ignoriert damit unverändert, dass die CO2-Emissionen der Stromerzeugungsanlagen in Deutschland, die Bestandteil des EU-Systems handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS) sind, sich zusätzlicher nationaler Regulierungen entziehen. 

Der neue Gabriel-Vorschlag würde bedeuten, dass für einen Teil der CO2-Emissionen von ETS-Anlagen in Deutschland für jede emittierte t CO2 nicht ein EU-Emissionsrecht (EUA), sondern mehr als 1 EUA abgegeben werden müsste. Gabriels Vorschlag würde daher die Werthaltigkeit eines Teiles der EUAs reduzieren, denn ein EUA berechtigt nach EU-Recht jeder EU-ETS-Anlage die Emission von genau 1 t CO2 – nicht mehr aber auch nicht weniger! Der Vorschlag verstößt damit völlig eindeutig gegen EU-Recht. 

Außerdem ließe sich das angestrebte Ziel einer zusätzlichen Verringerung der CO2- Emissionen des deutschen Stromsektors um 22 Mio. t jährlich dadurch gar nicht gesichert erreichen. Gabriel behauptet zwar, dass die Menge an zusätzlich abzugebenden EUAs so festgelegt würde, dass die daraus resultierende ökonomische Lenkungswirkung eine entsprechende Minderung erreicht. Dazu müsste er für jedes Jahr aber im Voraus genau wissen, wie sich die individuellen Grenzkosten der Stromerzeugung der betroffenen deutschen Kraftwerke entwickeln werden. Selbst wenn das BMWi in die exakten individuellen Kostenstrukturen der betroffenen Anlagen Einsicht nehmen könnte, was allein schon rechtlich zweifelhaft wäre, wüsste er dies nicht. Denn die individuellen Grenzkosten hängen nicht unwesentlich von der Preisentwicklung sowohl der EUAs als auch der Energierohstoffe ab. Und die kennt niemand im Voraus, auch nicht das Öko-Institut oder die Prognos AG, die dem BMWi bei dem Vorschlag zugearbeitet haben. 

Auch der neue Vorschlag führt daher nicht aus der Sackgasse der grundsätzlichen Fehlorientierung des deutschen Aktionsprogramms Klimaschutz – nämlich weiterhin die CO2- Emissionen der deutschen ETS-Anlagen in das nationale Klimaschutzziel einzubeziehen. Für die Emissionen aus ETS-Anlagen gibt es seit 2013 aber keine nationale Zuständigkeit mehr.

Die Klimaschutzleistung aller ETS-Anlagen, auch der in Deutschland, ist auf EU-Ebene gemeinschaftsweit festgelegt worden. Nur noch für die Emissionen, die nicht aus ETSAnlagen kommen, sind die EU-Mitgliedsstaaten national zuständig und verantwortlich. 
Diese deutschen Nicht-ETS-Emissionen sind auch dafür verantwortlich, dass Deutschland sein selbstgesetztes Ziel einer Reduktion der jährlichen Treibhausgasemissionen um mindestens 40% in 2020 gegenüber 1990 nach derzeitigem Stand nicht einhalten wird. Denn anders als die CO2-Emissionen der deutschen ETS-Anlagen, die von 2008 bis 2012 durchschnittlich jährlich um 6,9 Mio. t bzw. 1,3% gesunken sind, sind die CO2-Emissionen des deutschen Nicht-ETS-Bereiches im selben Zeitraum um durchschnittlich jährlich 1,5 Mio. t bzw. 0,5% gestiegen. 

Die deutsche nationale Klimaschutzpolitik mit den von ihr eingesetzten Instrumenten hat insoweit versagt, aber das will der ehemalige Umweltschutz- und jetzige Wirtschaftsminister nicht eingestehen. Aber nur dies nüchterne Eingeständnis eröffnet die Möglichkeit, die deutsche Klimaschutzpolitik wieder sinnvoll auszurichten. Mindestens muss das nationale 40%-Ziel in ein Ziel für den deutschen Nicht-ETS-Bereich überführt werden. 

Noch besser wäre aber die Ausweitung des EU-ETS, allen voran auf den (Straßen-) Verkehrssektor über die Einbeziehung der Kraftstoffe in das EU-ETS. Dies wäre auch einfach und ohne nennenswerten Zusatzaufwand bei den Zolllägern der Mineralölindustrie zu realisieren, so wie es nicht nur der bvek sondern auch alle seriösen wirtschaftswissenschaftlichen Institute seit langem fordern – wie erst vor wenigen Tagen wieder das Freiburger Centrum für Europäische Politik. Das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat zudem gerade im Februar in einer gemeinsam mit dem MIT erstelltem Studie dargestellt, dass die Erreichung der derzeit von der Politik über verschärfte EU-weite Grenzwerte für neue PKWs bis 2025 angestrebte Reduzierung an CO2-Emissionen über die Einbeziehung der Kraftstoffe in das EU-ETS um 40-63 Mrd. Euro/Jahr kostengünstiger erreicht werden könnte. Diese Mittel könnten Jahr für Jahr für andere ebenfalls wichtige gesellschaftliche Aufgaben – Ausbildung, Infrastruktur, Soziales u.a. – verwendet werden, bei gesicherter Erreichung derselben Klimaschutzziele. 

Statt immer neue EU-rechtswidrige Eingriffe in das EU-ETS vorzuschlagen, sollte Gabriel lieber eine selbstkritische Prüfung der nationalen Klimaschutzpolitik vornehmen und die Vorschläge für eine effektivere und effizientere Klimaschutzpolitik ernsthaft diskutieren. Das wäre auch im wohlverstandenen Allgemeinwohlinteresse Deutschlands! 




Angriff auf das EU-System handelbarer Emissionsrechte vorläufig abgewehrt!

Berlin, 22. Dezember 2014

Am 3. Dezember hat die Bundesregierung das seit längerem angekündigte Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Damit sollten eigentlich die Maßnahmen beschrieben und festgelegt werden, mit denen Deutschland seine Emissionen an Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 40% gegenüber 1990 reduziert. Dies ist für einen Teil der notwendigen Reduktionen aber nicht erfolgt. Erst im Laufe des nächsten Jahres soll Bundeswirtschaftsminister Gabriel für 22 Mio. t CO2-äq. einen Regelungsvorschlag vorlegen.  

Ursprünglich hatte Bundesumweltministerin Hendricks die gesetzliche Stilllegung eines Teiles der deutschen Kohlekraftwerke vorgeschlagen. Da dies rechtlich nicht ohne Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber zulässig wäre, lehnte dies Gabriel ab. Nachdem er vergeblich versucht hatte, die Kraftwerksbetreiber zu einer „freiwilligen“ Stilllegung zu bewegen, schlug er Mitte November vor, mit einem nationalen Gesetz die Betreiber von fossilen Kraftwerken in Deutschland zu zwingen, zusammen 22 Mio. t CO2-äq. gegenüber den von der Bundesregierung erwarteten Emissionen bei der Stromerzeugung zu reduzieren. Die Reduktionsverpflichtungen sollten dabei zunächst entsprechend den historischen Emissionen zugeteilt werden. Anschließend sollten dann diese Verpflichtungen auf einzelne Anlagen konzentriert und/oder übertragen werden können. Das wäre dann faktisch ein eigenes deutsches ETS innerhalb des EU-ETS.  

Die Anlagen, die unter das EU-ETS fallen, besitzen aber Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen, die gemäß Artikel 9 Abs. 1 der EU-Richtlinie über Industrieemissionen von nationalen Behörden nicht begrenzt werden dürfen, Diese Anlagen dürfen so viel emittieren, wie sie wollen, solange sie dafür jährlich entsprechend viele EU-Emissionsberechtigungen bei den jeweils zuständigen Behörden abgeben. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für die Kohlekraftwerke in Deutschland. Emissionsbeschränkungen können im EU-ETS weder für einzelne Anlagen noch für Anlagen-Gruppen vorgenommen werden, sondern ausschließlich für das EU-ETS insgesamt. Und das kann nur auf EU-Ebene beschlossen werden. Die Umsetzung des Gabriel-Vorschlages würde daher das EU-ETS in seinen Grundpfeilern aushebeln und wäre mit EU-Recht unvereinbar!  

Der Vorschlag war aber auch klimapolitisch unsinnig. Denn die von den Kohlekraftwerken in Deutschland ggf. nicht verbrauchten EU-Emissionsrechte würden an deren Stelle von anderen EU-ETS-Anlagen für deren Emissionen verbraucht werden. Im besten Fall würde Deutschland dadurch zwar sein 40%-Ziel erreichen, aber nur dadurch, dass es seine Emissionen zum Teil in andere EU-Länder exportiert. Dem Klimaschutz wäre damit nicht gedient, im Gegenteil. Der 2008 erreichte Fortschritt hin zu einer echten EU-Klimaschutzpolitik würde dadurch wieder zurückgedreht. Es wäre eine Renationalisierung der EU-Klimaschutzpolitik – vergleichbar einem teilweisen Ausstieg Deutschlands aus der EURO-Währungsunion. Der bvek hat daher den beiden SPDMinistern „AfD-lern beim Klimaschutz“ vorgeworfen.  

Gabriel hat seinen Vorschlag nun kurzfristig wieder zurückgezogen. Das relevante Kapitel 4.3.2 im Aktionsprogramm mit der Bezeichnung „Weiterentwicklung fossiler Kraftwerkspark“ wurde umbenannt in „Weitere Maßnahmen, insbesondere im Stromsektor“ und völlig neu formuliert. Das Reduktionsziel von 22 Mio. t CO2-äq. wurde zwar aufrechterhalten, aber nun als Ziel für alle Sektoren und nur noch „unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels“ vorgegeben. Der Bundeswirtschaftsminister „wird in 2015 dazu einen Regelungsvorschlag vorlegen.“ Der Angriff auf die Grundpfeiler des EU-ETS und die Renationalisierung der deutschen Klimaschutzpolitik wurde somit abgewehrt - vorläufig. Denn was Gabriel letztlich vorschlagen wird, ist noch völlig unklar. Und Hendricks hat in einer Pressemitteilung schon deutlich gemacht, dass zumindest sie davon ausgeht, dass die „22 Mio. t als Minderungsverpflichtung auf den gesamten Kraftwerkspark in Deutschland verteilt werden.“ Sie gibt sich mit ihrem Angriff auf das EU-ETS also noch nicht geschlagen.  

Diese Angriffe auf das EU-ETS machen aber auch deutlich, wie wichtig eine echte Reform und Weiterentwicklung des EU-ETS ist, wie sie der bvek vorgeschlagen hat, z. B. durch Einbeziehung der Verkehrssektoren mit deren Treibstoffen in das EU-ETS. Denn nur dann wird der öffentlichen Kritik am EU-ETS überzeugend die Grundlage entzogen und ein Rückfall in nationales Ordnungsrecht verhindert. Ein solcher würde dem Klimaschutz nicht helfen, sondern nur volkswirtschaftlich höhere Kosten verursachen. 

SPD-Bundesminister „AfD-lern“ beim Klimaschutz

Berlin, 26. November 2014

Gabriels neues Kohlekraftwerkskonzept wäre „Renationalisierung“ der EU-Klimaschutzpolitik und würde eklatant gegen EU-Recht verstoßen! 

Festhalten am Fetisch eines pauschalen nationalen 40%-Zieles ist irrational! 
Deutsche Klimaschutzpolitik auf Nicht-ETS-Bereich mit eigenem 40%-Ziel konzentrieren! 

Verkehr mit seinen Treibstoffen in das EU-ETS integrieren!

Der aktuelle Vorschlag von Bundeswirtschaftsministers Gabriel, die Kohlekraftwerke in Deutschland per Gesetz zu zwingen, weniger zu emittieren als sie wollen, würde eklatant gegen EU-Recht verstoßen. Die Kohlekraftwerke sind Teil des EU-Systems handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS). Sie besitzen, wie alle Anlagen, die unter das EU-ETS fallen, Genehmigungen nach EU-Recht, wonach sie so viel CO2 emittieren dürfen wie sie wollen, solange sie dafür jährlich entsprechend viele EU-Emissionsrechte abgeben. Beschränkungen können im EU-ETS weder für einzelne Anlagen noch für Anlagen-Gruppen vorgenommen werden, sondern ausschließlich für das EU-ETS insgesamt. Und das kann nur auf EU-Ebene beschlossen werden. Die Umsetzung des Gabriel-Vorschlages würde daher das EU-ETS in seinen Grundpfeilern aushebeln! Dem Klimaschutz wäre damit nicht gedient, sondern im Gegenteil. Der 2008 mit dem EU Klima- und Energiepaket 2020 erreichte Fortschritt, die bisherigen nationalen Klimaschutzpolitiken zu einer gemeinsamen konsistenten europäischen Klimaschutzpolitik zusammen zu führen, würde dadurch teilweise wieder rückgängig gemacht. Es wäre eine Renationalisierung der EU-Klimaschutzpolitik – ähnlich der AfD-Forderung zum Ausstieg Deutschlands aus der Währungsunion. 

Das 2007 von der Bundesregierung beschlossene nationale Klimaschutzziel, bis 2020 die Treibhausgas-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 zu senken, ist inzwischen nicht mehr sinnvoll! Das 40%-Ziel beinhaltet nämlich auch die Emissionen von deutschen EU-ETS-Anlagen. Diese sind aber seit 2013 nicht mehr „deutsche“ sondern „europäische“ Emissionen. Leider hat sich die Bundesregierung bisher darum gedrückt, das deutsche 40%-Ziel in zwei Unterziele aufzugliedern: Eine Zielmarke für die Emissionen des ETS-Bereiches und eine für die des Nicht-ETS-Bereiches. So wurde es richtiger Weise auf EU-Ebene für die EU insgesamt getan. Es ist daher dringend überfällig, die pauschale deutsche 40%-Zielmarke in ein sinnvolles Klimaschutzziel für den Nicht- ETS-Bereich zu überführen. 

Wenn Deutschland gerne als „Vorreiter“ freiwillig mehr als auf EU-Ebene vereinbart Emissionen reduzieren will, dann kann es dies ohne rechtliche Probleme, indem es die von der EU für Deutschland gesetzte Zielmarke für den Nicht-ETS-Bereich von -14% in 2020 gegenüber 2005 erhöht, zum Beispiel verdoppelt auf -28%. Diese neue Zielmarke von -28% würde auch in etwa einer Reduktion der Emissionen des deutschen Nicht-ETS-Bereiches von 40% gegenüber 1990 entsprechen. Mit den bisher beschlossenen und von den Bundesministern Gabriel und Hendricks vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen für den Nicht-ETS-Bereich ist diese Zielmarke aber nicht zu erreichen. Zur Schließung der verbleibenden Lücke schlägt der bvek vor, den deutschen Verkehr mit seinen Treibstoffen in das EU-ETS zu überführen und dabei die zusätzlichen Emissionsrechte für das EU-ETS um die verbleibende Lücke zu reduzieren. Das würde der von vielen geforderten Reform und Weiterentwicklung des EU-ETS eine neue Dynamik geben und eine entsprechende Umsetzung für alle EU-Staaten ab spätestens 2021 den Weg ebnen.

Nationale Deutsche Klimaschutzpolitik gescheitert!

Berlin, 15. Mai 2014

Die heute offiziell bekanntgegebenen Treibhausgas-(THG)-Emissionen für das Jahr 2013 in Deutschland und der EU belegen, dass die nationale deutsche Klimaschutzpolitik gescheitert ist! 
Wie das Bundesumweltministerium (BMUB) einräumen musste, sind die THG-Emissionen in Deutschland 2013 im zweiten Jahr hintereinander gestiegen. Schuld daran sind aber nicht, wie es das BMUB behauptet, die gestiegenen Emissionen bei der Kohleverstromung, denn diese sind integraler Bestandteil der Emissionen des EU-Systems handelbarer Emissionsrechte (EU-ETS). Auch wenn eigentlich nur die EU-weiten Emissionen des EU-ETS für den Klimaschutz relevant sind, selbst die Emissionen nur der deutschen Anlagen, die diesem System unterliegen, sind von 2008 bis 2012 durchschnittlich jährlich um 6,9 Mio. t CO2 bzw. 1,3 % gesunken1. Selbst ohne Berücksichtigung, dass durch die Ausweitung des Geltungsbereiches des EU-ETS auch bei den Bestandsanlagen ab 2013 zusätzliche zurzeit nicht quantifizierbare Emissionen enthalten sind, die bisher bei den Nicht-EU-ETS-Emissionen enthalten waren, ergeben sich für 2008-2013 noch durchschnittliche jährliche Emissionssenkungen von 4,9 Mio. t CO2 bzw. von 0,9%. 
Wenn deutsche Kohlekraftwerke 2013 mehr als 2012 emittiert haben, müssen andere deutsche Anlagen des EU-ETS-Sektors also umso weniger emittiert haben. Es gab und kann auch wieder Jahre geben, in denen dies umgekehrt ist. Aber wer innerhalb des EUETS- Sektors mehr oder weniger emittiert, ist für den Klimaschutz völlig irrelevant. Nur die Gesamtemissionen sind von Bedeutung! Die Emissionen des deutschen EU-ETSSektors betrugen von 2008-2012 durchschnittlich 451,7 Mio. t CO2, das deutsche Emissionsrechte(EUA)-Budget betrug jährlich 451,8 Mio. Stück. Nicht nur das EU-ETS insgesamt, sondern auch der deutsche EU-ETS-Sektor „liefern“ also die politisch auf EU-Ebene vorgegebene Klimaschutzleistung. 
Das wirkliche Problem der Entwicklung der deutschen THG- und insbesondere der deutschen CO2-Emissionen sind die deutschen Nicht-EU-ETS-Emissionen. Diese sind im Vergleich seit 2008 durchschnittlich Jahr für Jahr um 0,5 Mio. t CO2-Äquivalente bzw. um 0,1 % gestiegen. Die CO2-Emissionen sind von 2008 bis 2012 sogar durchschnittlich um 2 Mio. t bzw. um 0,5 % gestiegen, Jahr für Jahr2! 
Und für die Entwicklung der deutschen Nicht-EU-ETS-Emissionen trägt die Bundesregierung mit ihrer nationalen Klimaschutzpolitik die Verantwortung, und zwar die alleinige! Offensichtlich wurden die selbst gesteckten Ziele mit den angewandten politischen Instrumenten Subventionen (u.a. EEG, Gebäudesanierung), Ordnungsrecht (Verordnungen mit technischen Standards zur Energieeffizienz und Energieeinsparung) und Abgaben (Steuern auf Kraft- und Heizstoffe, auf Kfz oder LKW-Maut) bisher nicht erreicht bzw. werden, wie vom BMUB jetzt beklagt, bis 2020 auch nicht erreicht werden können. Die nationale deutsche Klimaschutzpolitik räumt damit indirekt ihr eigenes Scheitern ein!

Um von der eigenen Verantwortung abzulenken, wird die Schuld nun anderen angelastet, nämlich dem angeblich nicht funktionierenden Emissionshandel wegen seiner zu niedrigen EUA-Preise, die zu der gestiegenen Kohleverstromung geführt hätten. Für Bundesumweltministerin Hendricks ist daher „ein zentraler Punkt die schnelle Reparatur des europäischen Emissionshandels“3. Es gibt am EU-ETS aber nichts „zu reparieren“, da weder etwas „kaputt“ ist, noch eine „Funktionsstörung“ vorliegt. Es „liefert“ die verlangte Emissionsreduktion und noch dazu mit geringeren volkswirtschaftlichen Kosten (= EUA-Preis) als erwartet. Aufgabe des EU-ETS war und ist es aber nicht, möglichst hohe Erlöse aus den EUA-Versteigerungen für die Ministerialbürokratie zu erzielen, damit diese mehr oder weniger sinnvolle Subventionen verteilen kann! Dass sich das BMUB bei den EUA-Preisen verspekuliert hat und nun Probleme mit der Finanzierung fester Subventionszusagen hat, ist alleiniges Problem desjenigen, der sich „verzockt“ hat, nicht aber ein Problem des EU-ETS. Zu Recht hat daher jetzt der Bundesrechnungshof festgestellt, dass das EU-ETS „kein Instrument sei, um verlässliche Einnahmen zu erzielen und daraus Energiewende und Klimaschutzmaßnahmen mit zu finanzieren“4. 
Reparaturbedarf gibt es aber bei der nationalen deutschen Klimaschutzpolitik. 

Erstens ist das bisherige deutsche Klimaschutzziel zu “reparieren“, da es die Emissionen der EU-ETS-Anlagen in Deutschland beinhaltet. Deren Emissionen sind aber spätestens seit 2013 keine „deutschen“ Emissionen mehr, sondern „europäische“! Seit 2013 gibt es keine unterschiedlichen nationalen Ziele für die nationalen EU-ETS-Sektoren mehr, sondern nur noch ein einziges Ziel für einen gemeinsamen EU-ETS-Sektor mit einem gemeinsamen EUA-Budget. Die EU-ETS-Anlagen sind damit faktisch aus den nationalen Hoheitsbereichen herausgenommen und bilden quasi einen eigenen fiktiven EU-Staat. Die nationale deutsche Politik hat auf die Emissionen der EU-ETS-Anlagen in Deutschland keinerlei direkten Einfluss mehr. Es ist daher schlicht Unsinn, sie in einem nationalen deutschen Klimaschutzziel einbeziehen zu wollen. Sinn macht ein nationales Ziel nur noch für die deutschen THG-Emissionen, die nicht unter das EU-ETS fallen. 

Zweitens haben die bisher für die Nicht-EU-ETS-Emissionen eingesetzten o.a. politischen Instrumente ihre theoretisch vorhergesagte geringe Effizienz ja gerade praktisch bewiesen. Dieser „Funktionsmangel“ wird auch nicht dadurch beseitigt, wenn, wie das BMUB es in seinem Eckpunktepapier vorsieht, diese Maßnahmen einfach mit einem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ „verstärkt“ werden. Rationale Umweltpolitik wäre es dagegen, auch die bisherigen Nicht-EU-ETS-Emissionen in das EU-ETS zu integrieren. Dies wäre auch einfach und mit fast vernachlässigbarem administrativem Aufwand möglich5. Dann wären die anderen politischen Instrumente sogar weitgehend überflüssig, wie es auch der neue 3. Teilbericht des Weltklimarates feststellt (6).
 
1 Siehe Tabelle 1 „Entwicklung der THG-Emissionen in Deutschland seit 1990“ im Download der Pressemitteilung
2 Siehe Tabelle 2 „Entwicklung der CO2-Emisisonen in Deutschland seit 1990“ im Download der Pressemitteilung
3 Pressemitteilung BMUB Nr.071/14 vom 28.4.14 „Hendricks legt Eckpunkte für „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vor 4 dpa-Meldung vom 22.4.2014 „Focus: Bundesrechnungshof für Auflösung des Klimafonds“ 
6 Technical Summery 5th Assessment Report, WG III des IPCCC, Seite 88, Berlin, April 2014 


Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz weiter mit Jürgen Hacker als Vorsitzenden

Berlin, 26. Juni 2008

Im Anschluss an die mit knapp 200 Teilnehmern äußerst gut besuchte Jahrestagung unter dem Thema „Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels nach 2012“ im Europäischen Haus in Berlin (siehe auch Bericht mit Bildern und allen Präsentationen zum Herunterladen unter: www.bvek.de > Veranstaltungen > Bericht zur Veranstaltung) führte der Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz e.V. am 26. Juni seine Jahresmitgliederversammlung durch.  

Der Berliner Umweltökonom Jürgen Hacker wurde als Vorsitzender einstimmig bestätigt. Zu seinen 2 Stellvertretern wurden neu gewählt: Dietrich Borst, Berlin und Alexander Sarac, Oxford. Bestätigt in ihren Ämtern wurden Rechtsanwalt Jan P. Dulce als Kassenwart und als weitere Vorstandsmitglieder Dr. Axel Michaelowa, Peter Ebsen und Sebastian Jungnickel. Neu als weitere Vorstandsmitglieder wurden Patrick Bahlert und Michael Kroehnert gewählt.  

Die Mitgliederversammlung verabschiedete eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Weiterentwicklung des EU-Systems handelbarer Emissionsrechte. Die Vorschläge gingen zwar in die richtige Richtung, doch weder hinsichtlich der Erweiterung noch der Verbesserung des Systems weit genug.  

Unterstützt wird z.B. der Übergang zur vollständigen Versteigerung der Emissionsberechtigungen, doch plädiert der bvek für die vollständige Versteigerung der Emissionsrechte bereits ab 2013 nicht nur für den Bereich der Stromerzeugung, sondern für alle unter das System fallende Emittenten auch der sonstigen Industriebereiche. Der bvek plädiert dabei für die Versteigerungen der Rechte nicht durch die 27 Regierungen der Mitgliedsstaaten, sondern zentral durch die EU-Kommission, wobei lediglich die Versteigerungserlöse pro Kopf der EU-Bürger vollständig an die Mitgliedsstaaten ausgeschüttet werden sollen.  
Der bvek bekräftigt seine Forderung nach Einbeziehung nicht nur des Flugverkehrs sondern auch des Bodenverkehrs in das EU-System entsprechend seinem auf der Tagung vorgestellten und auf mehrheitliche Zustimmung gestoßenen Vorschlag.  

Schließlich beschloss die Mitgliederversammlung einen Diskussionsvorschlag „Anreize für globale Emissionsreduktionen durch Abdiskontierung von Gutschriften aus internationalen Klimaschutzprojekten (so genannten CDM-Projekten)“. 

bvek bekräftigt seinen Vorwurf an Gabriel, höhere „Windfall-Profits“ zu ermöglichen!

Berlin, 15. Mai 2008

Mit der Weigerung, unverzüglich eine Rechtsverordnung zur Versteigerung von Emissionsberechtigungen vorzulegen und mit den Versteigerungen noch im Jahr 2008 zu beginnen, stützt er deren hohe Preise und ermöglicht den EVUs höhere Windfall Profits!

In einem Schreiben an Bundesumweltminister Gabriel hatte der bvek den Vorwurf erhoben, dass das Bundesumweltministerium (BMU) mit der Weigerung unverzüglich eine Rechtsverordnung zur Durchführung der Versteigerung von Emissionsberechtigungen entsprechend den Vorgaben des Zuteilungsgesetzes 2012 vom Juni 2007 vorzulegen und stattdessen die KfW mit der Veräußerung der Berechtigungen auf den Terminmärkten zu beauftragen, deren Börsen­preis auf einem höheren Preisniveau stabilisiert würde, als wenn die Berechtigungen versteigert worden wären. Mit diesem Vorgehen erhoffe sich das BMU höhere Veräußerungserlöse der BMU-Rechte, die im Wesentlichen in den BMU-Haushalt für diverse Fördertöpfe fließen. Das BMU würde damit aber billigend in Kauf nehmen, dass für jeden Euro, den es mehr erzielt, 5-6 Euro zusätzliche Windfall Profits insbesondere bei den großen EVUs anfallen und die deutschen Verbraucher und die sonstige deutsche Wirtschaft mehr als nötig abkassiert werde.

Bundesumweltminister Gabriel hat nun das bvek-Schreiben beantworten lassen und der bvek hat ihm darauf ein Erwiderungsschreiben geschickt. 
Der Briefwechsel ist dieser Pressemitteilung beigefügt.

Aus dem BMU-Schreiben geht erstmals offiziell hervor,
1. dass das BMU tatsächlich nicht beabsichtigt, mit der Versteigerung von Emissionsberechtigungen vor dem Jahr 2010 zu beginnen und
2. dass das BMU beabsichtigt, keinerlei Beschränkungen der Teilnahme an den Versteigerungen vorzunehmen.

Die für diese Haltung vom BMU vorgebrachten Begründungen sind aber allesamt nicht überzeugend bis schlicht falsch. Im bvek-Erwiderungsschreiben werden sie alle widerlegt. Keines der BMU-Argumente kann auch nur ansatzweise die Verschiebung des Beginns der Versteigerung auf das Jahr 2010 begründen. Da das BMU mit keiner Silbe auf den Vorwurf des bvek eingeht, dass dadurch indirekt die Windfall Profits insbesondere der großen EVUs erhöht werden, kann dies als entsprechendes Eingeständnis des BMU gewertet werden. Der wahre Grund für die BMU-Haltung ist die Erwartung höherer Erlöse für das BMU durch den Verkauf der Berechtigungen durch die KfW. Dafür nimmt das BMU die höheren Windfall Profits billigend in Kauf.

Der bvek bekräftigt deshalb seinen Vorwurf an dem Bundesumweltminister Gabriel, höhere Windfall Profits zu ermöglichen. Der bvek fordert zugleich die Bundestagsabgeordneten auf, sich von Gabriel und seiner Ministerialbürokratie nicht länger für dumm verkaufen zu lassen und dafür zu sorgen, dass umgehend die Rechtsverordnung für die Durchführung der Versteigerung erlassen und mit den Versteigerungen noch im Jahr 2008 begonnen wird." 

Share by: