BUNDESVERBAND EMISSIONSHANDEL UND KLIMASCHUTZ
Die Internationalen Marktmechanismen
Im Zuge des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 bei dem sich die internationale Staatengemeinschaft auf die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C geeinigt hat werden im Rahmen von Art. 6 internationale Markt- und Nicht-Marktbasierte Mechanismen als Teil der Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels eingeführt. Wie auch schon im Rahmen des Vorreiterabkommens, dem Kyoto-Protokoll, werden somit marktwirtschaftliche Effizienzinstrumente als Teil oder neben vielen anderen Maßnahmen und als Anreizinstrumente benutzt. Zum einen erlauben sie Staaten eine gewisse Flexibilität mit Hinblick darauf wo die benötigten Emissionsminderungen erfolgen, bei gleichzeitiger Unterstützung von nachhaltigen Entwicklungszielen in Entwicklungs- und Schwellenländern und zum anderen erlauben sie eine Einbindung der Privatwirtschaft und von Unternehmen im Rahmen von marktwirtschaftlichen Ansätzen.