BUNDESVERBAND EMISSIONSHANDEL UND KLIMASCHUTZ

(1) Zweck des Verbandes ist:

a) die Förderung der aktiven Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland und weltweit gemäß den Empfehlungen des IPCC und den Zielen der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC)

b) Information der Politik und Öffentlichkeit über die Zweckdienlichkeit des Emissionshandels und projektgebundener Instrumente zur Emissionsverringerung im In- und Ausland für den Klimaschutz

c) Information der Industrie und allgemeinen Öffentlichkeit über ökologisch und ökonomisch sinnvolle Möglichkeiten, aktiv den Klimaschutz zu fördern

d) die Weiterentwicklung der Thematik Emissionshandel als zweckdienliches Mittel zum Umweltschutz


(2) Diese Zwecke werden insbesondere realisiert durch:

a) die Organisation der im Bereich Emissionshandel tätigen Experten und Firmen im deutschsprachigen Raum

b) den Dialog mit dem UNFCCC- Sekretariat und anderen iInternationalen Organisationen

c) die aktive Beteiligung an nationalen und internationalen Klimaverhandlungen

d) die aktive Einflussnahme auf EU- und nationaler Ebene für die Umsetzung seiner Ziele

e) die Ausarbeitung verpflichtender Mindeststandards für die Mitglieder in Bezug auf die Durchführung von Klimaschutzprojekten und Emissionshandel

f) die Ausarbeitung und Einhaltung von ethischen Richtlinien durch seine Mitglieder

g) die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder

h) die Ausarbeitung von Studiengängen und sonstigen Bildungsprogrammen

i) die Ausarbeitung eines Berufsbildes mit schulischem Abschluss

j) die Förderung des Nachwuchses

Arbeitsfelder des BVEK

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